Wir erbringen Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung,
die das Leben im eigenen häuslichen Umfeld ermöglichen.
Dazu gehören beispielsweise Körperpflege, Mobilisieren, Ankleiden,
Pflegeberatungs- visiten sowie die Unterstützung bei Ernährung und Hauswirtschaft.
Zur Behandlungspflege gehören medizinische Pflegeleistungen, die der behandelnde Arzt per
Verordnung an Pflegekräfte weitergibt. Dazu zählen unter anderem Verbandswechsel,
Medikamentengaben, Blutzuckermessungen, Insulintherapie über s.c.Injektionen, Infusionen
sowie die Versorgung von Magensonden und Kathetern. Für eine solche Leistung ist eine ärztliche
Verordnung nötig, die die entsprechenden Maßnahmen bezeichnet. Diese muss von der Krankenkasse
genehmigt werden, bevor wir im Rahmen einer Kassenleistung tätig werden können. Bei der Erledigung der
Formalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wenn es darum geht, eine Krankenhauseinweisung zu verhindern oder einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen,
erbringen wir Leistungen wie Körperpflege und sorgen für alle weiteren notwendigen Hilfeleistungen.
Selbstverständlich arbeiten wir eng mit den verordnenden Ärzten sowie den Krankenkassen zusammen.
Sind Sie als pflegender Angehöriger z.B. durch Urlaub oder Krankheit verhindert, übernimmt die
Pflegekasse für maximal sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Wir übernehmen gerne
Ihre Vertretung, um Sie zu entlasten. Medikamente, Verordnungen, Hilfsmittel Wir arbeiten eng mit
Hausärzten, Apotheken und Sanitätshäusern zusammen, um eine rasche und bestmögliche Versorgung mit
allen benötigten Medikamenten und Hilfsmitteln zu gewährleisten. 24 Stunden-Rufbereitschaft Sie können
uns bei Pflegenotfällen zu jeder Zeit erreichen. Hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuung durch
Pflegehilfskräfte Wir betreuen Sie mit ergänzenden Hilfen auch stundenweise und erbringen Leistungen
im hauswirtschaftlichen Bereich sowie in der einfachen Grundpflege.
Pflegeberatungsvisiten Sie sind in einen Pflegegrad eingestuft und werden von Ihren Angehörigen gepflegt?
Dann ist in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatungsvisite erforderlich. Auch diese können Sie mit
uns vereinbaren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Die vorgenannten Leistungen können bei einer Einstufung entweder ganz oder teilweise über die Pflegeversicherungskasse
abgerechnet werden. Benötigen Sie die vorgenannten Leistungen ohne Einstufung in einen Pflegegrad, sind
unsere Hilfeleistungen auch über einen Privatvertrag möglich. Sozialberatung Das Sozialrecht ist für Laien
oft schwer verständlich. Darum beraten wir Sie kostenlos in allen Angelegenheiten, die Pflege, Hilfebedarf
und Pflegehilfsmittel angehen. Falls Sie an einem Hausnotruf interessiert sind, beraten wir Sie gerne
und stellen den Kontakt zu unserem Kooperationspartner, den Maltesern her.